Die aktuellen Einreise- und Hygienebestimmungen gelten vorerst im Rahmen des bestehenden Teil-Lockdowns bis einschließlich 30.11.2020.
The current entry and hygiene regulations apply for the time being within the context of the existing partial lockdown up to and including 30.11.2020.
Einreisebestimmungen
Prinzipiell gilt derzeit bei der Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet eine Quarantänepflicht von 10 Tagen, die bei Vorliegen eines negativen Covid-Testergebnisses auf 5 Tage verkürzt werden kann, sofern keine Symptome auftreten. Treten Symptome auf, gilt prinzipiell eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Des Weiteren ist ein weiterer Covid-Test zu absolvieren.
Die aktuell von der Bundesregierung eingestuften Risikogebiete können unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Auszug aus Verordnung in Bayern zur Quarantäne
Es gibt hinsichtlich der Quarantänepflicht folgende Ausnahmeregelungen, für die keine Quarantäne erforderlich ist:
Aufenthalt von weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet
Durchreise ohne Aufenthalt in Deutschland
Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen oder an offiziellen Trainingsmaßnahmen zur Vorbereitung auf internationale Sportveranstaltungen
Auszug aus Verordnung in Bayern zu Ausnahmeregelungen
Für die Ausnahmefälle, die auch den Profi- und Leistungssport betreffen, ist bei der Einreise nach Deutschland ein negativer Covid-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (Maßstab ist der Zeitpunkt des Testabstriches).
Liegt dieser Test nicht vor, kann auch bei der Einreise nach Deutschland ein Test durchgeführt werden. Bis zum Testergebnis besteht dann jedoch eine Quarantäneverpflichtung.
Auszug vom RKI zur Anerkennung von diagnostischen Tests
Das vorzulegende Testergebnis kann entweder über einen PCR-Test oder einen Schnelltest (Voraussetzung < 80% Sensitivität, < 97% Spezifität) erfolgen.
Dazugehöriger Auszug aus der Verordnung in Bayern nach der Musterverordnung der Bundesregierung:
§ 5b (1) Dem Testergebnis nach Satz 2 steht eine Bestätigung der testenden Stelle in deutscher oder englischer Sprache über eine negative Testung durch einen CE-zertifizierten und zugelassenen Antigenschnelltest gleich.
Auszug vom RKI zur Anerkennung von diagnostischen Tests
Weitere Infos sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.rki.de/covid-19-tests.
Allgemeines
Die aktuellen Einreise- und Hygienebestimmungen gelten vorerst im Rahmen des bestehenden Teil-Lockdowns bis einschließlich 30.11.2020.
Allgemeine Hygienevorschriften
Derzeit gilt in vielen öffentlichen Bereichen die Verpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hier bitte auf etwaige Beschilderungen achten.
Der Kontakt mit mehr als zwei verschiedenen Hausständen im öffentlichen Bereich ist nicht gestattet.
Prinzipiell besteht die Verpflichtung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, die einzuhalten sind.
Aufenthalte an Plätzen zu touristischen Zwecken sind prinzipiell untersagt.
Den Beschilderungen zu Hygienerichtlinien an ausgewiesenen Plätzen und in Räumlichkeiten sind Folge zu leisten.
Bei Nichtbeachten der Hygienevorschriften in Deutschland werden hohe Bußgelder durch die Behörden ausgesprochen.
Hygienekonzept Lotto Bayern Eisarena Königssee
Allgemeines
Auf den Sportanlagen gelten folgende Regeln:
Regelmäßige Handhygiene/Desinfektion - Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände, insbesondere in geschlossenen Räumen. (Bei Ausübung des Sports ist die Maskenpflicht aufgehoben)
Mindestabstand 1,5 Meter
Den Beschilderungen ist Folge zu leisten
Husten und Niesen in die Armbeuge
Keine Umarmungen oder unnötigen Körperkontakt
Bei allgemeinem Krankheitsgefühl darf der Betroffene das Gelände nicht betreten
Auf dem gesamten Gelände gilt Einbahnstraßenregelung (den Beschilderungen ist Folge zu leisten)
Regelungen
Der Zutritt ist ausschließlich den Sportlern, Betreuern, Trainern und Mitarbeiter der Lotto Bayern Eisarena gewährt. Zuschauer sind von allen Wettbewerben ausgeschlossen.
Transport
Die Fahrer sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Maske zu tragen
Auf der Ladebrücke der Bobtransporter ist der Mindestabstand einzuhalten - Im Transporter sind maximal 5 Personen inkl. dem Fahrer zugelassen
Starthäuser/Umkleiden (S1, S3, Bobstart und Herrenstart)
Die Umkleidennutzung ist für alle auf ein Minimum zu reduzieren
In den Umkleiden dürfen nur die markierten Sitzplätze genutzt werden
Die angegebene Personenanzahl für die jeweiligen Räume ist an allen Türen vermerkt
Die Sportler kommen mit Trainingsbekleidung zum Trainingsgelände und verlassen dieses auch mit Trainingsbekleidung
Hand- und Flächendesinfektion steht ständig zur Verfügung
In den Starthäusern ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Befolgung der Beschilderungen)
Maskenpflicht in den Räumlichkeiten
Regelmäßiges Lüften (Richtwert alle 20 Minuten) - Flächendesinfektion der Umkleiden (mind. 2 x täglich)
Gebäude (VIP, Zielgebäude, Werkstatt und Funktionsgebäude)
Handdesinfektion steht ständig zur Verfügung
In den Starthäusern ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Befolgung der Beschilderungen)
Maskenpflicht in den Räumlichkeiten
Regelmäßiges Lüften ( Richtwert alle 20 Minuten)
Das Zielhaus darf ausschließlich von einem Trainer/Betreuer pro Team betreten werden
Internationale Veranstaltungen
Für die internationalen Wettkampfveranstaltungen gelten die Regelungen aus den Hygienekonzepten der internationalen Verbände IBSF und FIL.